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Abrechnung nach GOP:

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung  zum 1. Juli 2024 geeinigt haben:

 

 

 

 

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen / Beihilfe:

 

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel größtenteils die Kosten für die Psychotherapie. Je nach vereinbartem Tarif kann der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten jedoch variieren. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Therapiebeginn, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt. Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen und allen Formalitäten zur Kostenübernahme und Beantragung.

Gesetzliche Krankenkassen:

In unserer Praxis haben wir leider keine Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bitte wenden Sie sich für einen Therapieplatz an einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bei der Suche nach einem Therapeuten mit Kassenzulassung kann Ihnen die Korrdinationsstelle Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns behilflich sein: https://www.kvb.de/patienten/psychotherapeutische-versorgung

 

Selbstzahler:

Unabhängig von Ihrer Krankenversicherung können Sie eine Psychotherapie als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Sämtliche Formalitäten zur Beantragung der Therapie entfallen dann. Die Abrechnung erfolgt dann ebenfalls laut GOP.

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